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BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51
Inzwischen haben sich jedoch mehrere Senate des Bundesgerichtshofs, mit besonders ausführlicher Begründung der 1. Strafsenat durchUrteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51, auf den Standpunkt gestellt, dass das aufmerksame Anhören unzüchtiger Äusserungen nicht anders zu beurteilen sei als das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorgangs. - RG, 05.05.1914 - II 331/14
Zeugen von Hörensagen; Vernehmung eines Polizeibeamten über die Aussage einer zur …
Auszug aus BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51
Indessen verbietet § 250 StPO die Vernehmung solcher Zeugen nicht (RGSt 48, 246). - RG, 26.05.1891 - 1329/91
Erfordert im Falle des §. 176 Nr. 3 St.G.B.'s die Verleitung zur Verübung 2c …
Auszug aus BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51
Das Landgericht hat mit Recht darauf hingewiesen, dass es insoweit für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Ziff 3 StGB genüge, wenn die Handlung des Kindes das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verletze und der Täter in wollüstiger Absicht handle (vgl RGSt 22, 33).
- BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
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Bei der rechtlichen Würdigung dieses Vorgangs ist die Strafkammer zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden - ebenso wie das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorganges - als unzüchtige Handlung und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 3 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 173/51vom 28. Juni 1951, 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951, 2 StR 371/51 vom 26. Juli 1951).